Was bedeutet "ermächtigte Stelle zur Erste-Hilfe Aus-und Fortbildung gemäß DGUV Vorschrift 1"? Um diesen Ermächtigung zu erlangen mussten wir uns einem Ermächtigungsverfahren der Berufsgenossenschaft unterziehen, indem der fachliche Inhalt, unser Equipment, wie auch räumliche Gegebenheiten auf Herz und Nieren überprüft wurden.
Warum ist dies für Sie von Bedeutung? Als Arbeitgeber sind Sie einem Unfallversicherungsträger angehörig. Dieser übernimmt in vielen Fällen die Kosten einer Erste-Hilfe Aus-/ und Fortbildung und Wir übernehmen anschließend die Abrechnung für Sie! Wenn es um Erste-Hilfe geht, stehen Wir für alle zur Verfügung die eine Aus/- und Fortbildung benötigen - Sportvereine, Erwerber eines Führerscheins, Schulen, Betreuungseinrichtungen uvm.