Leistungen – Erste Hilfe

Was bedeutet "ermächtigte Stelle zur Erste-Hilfe Aus-und Fortbildung gemäß DGUV Vorschrift 1"? Um diesen Ermächtigung zu erlangen mussten wir uns einem Ermächtigungsverfahren der Berufsgenossenschaft unterziehen, indem der fachliche Inhalt, unser Equipment, wie auch räumliche Gegebenheiten auf Herz und Nieren überprüft wurden.

Warum ist dies für Sie von Bedeutung? Als Arbeitgeber sind Sie einem Unfallversicherungsträger angehörig. Dieser übernimmt in vielen Fällen die Kosten einer Erste-Hilfe Aus-/ und Fortbildung und Wir übernehmen anschließend die Abrechnung für Sie! Wenn es um Erste-Hilfe geht, stehen Wir für alle zur Verfügung die eine Aus/- und Fortbildung benötigen - Sportvereine, Erwerber eines Führerscheins, Schulen, Betreuungseinrichtungen uvm.

Buchen Sie Ihren Termin noch heute bei uns!

Erste-Hilfe Ausbildung für jedermann wie z.B.:
  • Erste-Hilfe Ausbildung für Unternehmen (Ausbildung betrieblicher Ersthelfer)
  • Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
  • Erste-Hilfe für Führerscheininhaber und Zukünftige
  • Erste-Hilfe für Sportvereine, Übungsleiter usw.
  • Erste-Hilfe für Kinder und Jugendliche
  • Erste-Hilfe am Kind/Kindernotfälle
  • Notfalltraining für Fachpersonal in Altenheimen, Pflegediensten und Arztpraxen
  • Notfalltrainings für spezielle Bereiche wie Freibäder und Kindereinrichtungen
  • Erste-Hilfe Ausbildung für die Feuerwehren und das Technische Hilfswerk

Sie haben fragen? Kein Problem!


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